Vernehmlassung zur Klimaschutz-Verordnung

Der ETH-Rat und die Institutionen des ETH-Bereichs begrüssen grundsätzlich die Vorlage zur Klimaschutz-Verordnung (KlV), mit der die Umsetzung des in der Volksabstimmung vom Juni 2023 angenommenen Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) vorangebracht werden soll. In der Stellungnahme äussern sie sich zu einigen Aspekten, die sie aus wissenschaftlicher Sicht für eine erfolgreiche Umsetzung der Verordnung als zentral ansehen.

Der ETH-Rat und die Institutionen des ETH-Bereichs begrüssen grundsätzlich die Vorlage zur Klimaschutz-Verordnung (KlV), mit der die Umsetzung des in der Volksabstimmung vom Juni 2023 angenommenen Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) vorangebracht werden soll. Die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen, dass das CO2-Budget noch kleiner ist als bisher angenommen (6 Jahre bei heutigen Emissionen). Die globale Erwärmung hat 2023 das erste Mal 1.5°C überschritten. Es besteht dringender Handlungsbedarf, wenn die Schweiz ihre selbst gesetzten Ziele erreichen will. Angesichts der Dringlichkeit bedauern wir es, dass die Spielräume, die das Gesetz bieten würde, nicht stärker genutzt werden. So hätte der Bundesrat die Kompetenz, zusätzliche Richtwerte für weitere Sektoren festzulegen (Art. 4 Abs. 2 KlG).

Als Akteure aus dem Forschungsbereich, die zur Technologieentwicklung und Fachkräfteausbildung z.B. im Bereich der Negativemissionstechnologien (NET) beitragen, möchten wir darauf hinweisen, dass die Klimaschutz-Verordnung von sehr optimistischen Prämissen ausgeht. So wird vorausgesetzt, dass den Unternehmen Negativemissionstechnologien wie CCS bereits zur Verfügung stehen und dass genügend Fachpersonen vorhanden sind, die über das nötige Wissen z.B. für eine Beratung verfügen. Dafür sind weiterhin (Forschungs/Umsetzungs)-Arbeit und entsprechende Investitionen notwendig.

Die vollständige Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Klimaschutzverordnung finden Sie im PDF-Dokument zum Herunterladen.